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Änderungsmeldungen

Im Laufe Ihrer Berufstätigkeit werden sich immer wieder einige Daten ändern. Was müssen Sie melden?

Folgende Änderungen sind binnen einer Woche mit entsprechendem Nachweis schriftlich zu melden:

  • jede Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit
  • jeder Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts  sowie der Zustelladresse
  • jede Änderung der Ordinationstelefonnummer und der E-Mail-Adresse

Diese Änderungsmeldungen haben im Vorhinein zu erfolgen:

  • jede Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufsitzes
  • jede Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen
  • die Berufseinstellung sowie die Berufsunterbrechung
  • die Eröffnung bzw. Schließung einer Zweitordination
  • die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit
  • die Wiederaufnahme der Berufsausübung nach einem Entzug zur Berechtigung der Berufsausübung

Weiters verpflichten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, uns alle für die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds erforderlichen Datenänderungen zu übermitteln. Das sind insbesondere:

  • Jede Änderung im Familienstand (Verehelichung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Todesfall) binnen 4 Wochen nach Eintreten der Änderung
  • Änderungen in der Berufstätigkeit (Pensionierung, Arbeitslosigkeit, Präsenz- oder Zivildienst, Krankheit oder Unfall) binnen 14 Tagen nach Eintreten der Änderung

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Julia Bläsius

Tel: 050511/4010

blaesius(at)ooe.zahnaerztekammer.at