Informationen für Neuanmeldungen
Laut § 12 des Zahnärztegesetzes ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich vor Antritt einer zahnärztlichen Tätigkeit in die Zahnärzteliste der Österreichischen Zahnärztekammer eintragen zu lassen. Die Erstanmeldung findet immer im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in den Räumlichkeiten der Landeszahnärztekammer für Oberösterreich statt. Die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Meldevorschriften.
Um telefonische Terminvereinbarung unter 050511/4010 wird gebeten.
- Meldevorschriften (Aufstellung der geforderten Unterlagen)
- Anmeldeformular
- Antragsformular Zahnärzteausweis
Frau Nina Mitterhuber: 050511-4012
Frau Julia Bläsius: 050511-4010