Wichtige Informationen
Newsletter - FFP2-Maskenpflicht In Ordinationen Endet mit 30.04.2023 (27.04.2023)
Newsletter - e-card Release R23a (11.04.2023)
Newsletter - Qualifikation als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (23.03.2023)
Newsletter - e-card für ELGA-Zwecke für freie Berufe (21.03.2023)
Newsletter - OÖ Krankenfürsorgen - Tarife 2023 (06.03.2023)
Newsletter - Informationsschreiben der ÖGK zur Anhebung der Zahnpasstarife (01.02.2023)
Newsletter - Vortrag: "Das Mikrobiom und das Immunsystem im Mund und die Ernährung" (24.01.2023)
Newsletter - Pensionsanpassung, Zusatzversorgung (31.01.2023)
Merkblatt - Stay Safe-So schützen Sie sich vor übertragbaren Krankheiten (09.01.2023)
Newsletter zum Jahreswechsel (02.01.2023)
Newsletter - Gesamtvertragliche Vereinbarung Jobsharing neu ab 2023 (05.12.2022)
Newsletter - Fortbildungsprogramm ÖGZMK OÖ (30.11.2022)
Newsletter - Kundmachung Kollektivvertrag (24.10.2022)
Newsletter - Kongress für Zahnmedizin 2023 (21.10.2022)
Newsletter - Informationsschreiben Zahnpass (19.10.2022)
Newsletter - Informationsschreiben BUFT (19.09.2022)
oö. Krankenfürsorgen-Tarife 2022 (24.05.2022)
FAZ - Strahlenschutzfortbildung für Zahnärztliche Assistentinnen (07.04.2022)
Schwangere und freiwilliges Tragen von FFP2-Masken – Klarstellung durch BMG erreicht (15.03.2022).
ENTFALL DER MASKENPFLICHT IN ORDINATIONEN
Mit 1. Mai 2023 sind die Regelungen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung weggefallen, sodass nunmehr für (zahnärztliche) Ordinationen folgendes gilt:
- Das Ordinationsteam muss keine FFP2-Maske mehr tragen, es gelten wieder die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen der ÖZÄK, wonach ein Mund-Nasen-Schutz im Rahmen der persönlichen Schutzausrüstung getragen werden sollte. Das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske bleibt natürlich weiterhin möglich.
- Patient:inn:en, Besucher:innen und Begleitpersonen müssen ebenfalls keine FFP2-Maske mehr tragen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung können Ordinationen von Patient:inn:en weiterhin das Tragen von FFP2-Masken verlangen (ausgenommen Notfälle). Die Entscheidung darüber liegt bei der/dem Ordinationsinhaber:in.
- Die Regelungen betreffend COVID-19-Beauftragte:r und COVID-19-Präventionskonzept sind auch weggefallen.
WICHTIG: An COVID-19 erkrankte Patient:inn:en und Mitarbeiter:innen müssen im Rahmen der Verkehrsbeschränkung eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Diese Regelung gilt voraussichtlich bis 30. Juni 2023.