Die meisten Punkte werden für ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeiten vergeben. Weiters bringen Vertretungstätigkeiten bei einem §2-Vertragszahnarzt, Zeiten eines Jobsharing und Tätigkeiten im Rahmen des zahnärztlichen Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienstes bzw. im zahnärztlichen Notdienstzentrum Punkte, wobei Vertretungstätigkeiten bzw. Jobsharingzeiten beim bisherigen Stelleninhaber höher bepunktet werden.
Sie sammeln auch Punkte, wenn Sie als Wahlzahnarzt oder Vertragszahnarzt tätig sind. Dabei ist zu beachten, dass es eine Wartefrist von 14 Monaten gibt – das heißt, die ersten 14 Monate werden nicht bepunktet, sondern der Bewerber erhält Punkte ab dem 15. Monat seiner Tätigkeit.
Sollten Sie zeitgleich mit der Tätigkeit als Wahlzahnarzt oder Vertragszahnarzt auch als angestellter Zahnarzt mit mehr als 18 Wochenstunden Dienstverpflichtung tätig sein, erhalten Sie aus dem Titel der Wahlzahnarzttätigkeit keine Punkte!
Auch gültige Diplome der Österreichischen Zahnärztekammer bringen Punkte.