Sehr geehrte Mitglieder,
hier finden Sie die Liste aller Vertragskieferorthopädiestellen
und die Liste aller Wahlkieferorthopäden (ausschließlich Mitglieder der Landeszahnärztekammer) gem § 153a ASVG:
- Wahlkieferorthopäden (Mitglieder der Landeszahnärztekammer OÖ) gem. § 153a ASVG
- KFO-Antragsformular gem. § 153a ASVG, § 94a GSVA, § 95a BSVG, § 69a B-KUVG
- Antrag auf Bescheidausstellung bei Verweigerung der Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger
Änderung der Zuschussleistungen der LKUF für Kieferregulierungen ab 1.7.2015
Die Landeszahnärztekammer wurde von der OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge über folgende Änderung der Zuschussleistungen für Kieferregulierungen ab 1. Juli 2015 informiert:
- Der Höchstvergütungssatz wird von bisher € 765, auf 90 % des Rechnungsbetrages bis höchstens € 1.000,-- pro Behandlungsjahr angehoben und maximal drei Jahre genehmigt.
- Die neue Zuschusshöhe gilt für alle ab 1.7.2015 begonnenen Behandlungsjahre.
- Die erhöhte Zuschussleistung erhält jeder Anspruchsberechtigte der LKUF mit einer entsprechenden Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung. Es gibt weder Einschränkungen bezüglich Alter des Patienten noch bezüglich der Schwere der Fehlstellung, wie IOTN 4 und 5.
Die LKUF knüpft die neuen Zuschussleistungen an folgende Voraussetzungen:
- Vor Behandlungsbeginn ist ein Behandlungsplan mit Angabe der vorgesehenen Apparate und voraussichtlichen Behandlungsdauer zur Bewilligung vorzulegen.
- Zusätzlich sind Gipsmodelle oder eine Fotodokumentation notwendig bei Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, Erwachsenen und Behandlungen, bei denen aus triftigen medizinischen Gründen die dreijährige Behandlungsdauer überschritten wird.
- Weiters ist die Vorlage einer detaillierten Originalrechnung durch den Versicherten mit der Angabe des genauen Behandlungszeitraumes erforderlich.