Hauptinhalt

Sehr geehrte Mitglieder,

hier finden Sie die Liste aller Vertragskieferorthopädiestellen

und die Liste aller Wahlkieferorthopäden (ausschließlich Mitglieder der Landeszahnärztekammer) gem § 153a ASVG:


Änderung der Zuschussleistungen der LKUF für Kieferregulierungen ab 1.7.2015

Die Landeszahnärztekammer wurde von der OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge über folgende Änderung der Zuschussleistungen für Kieferregulierungen ab 1. Juli 2015 informiert:

  • Der Höchstvergütungssatz wird von bisher € 765, auf 90 % des Rechnungsbetrages bis höchstens € 1.000,-- pro Behandlungsjahr angehoben und maximal drei Jahre genehmigt.
  • Die neue Zuschusshöhe gilt für alle ab 1.7.2015 begonnenen Behandlungsjahre.
  • Die erhöhte Zuschussleistung erhält jeder Anspruchsberechtigte der LKUF mit einer entsprechenden Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung. Es gibt weder Einschränkungen bezüglich Alter des Patienten noch bezüglich der Schwere der Fehlstellung, wie IOTN 4 und 5.

Die LKUF knüpft die neuen Zuschussleistungen an folgende Voraussetzungen:

  1. Vor Behandlungsbeginn ist ein Behandlungsplan mit Angabe der vorgesehenen Apparate und voraussichtlichen Behandlungsdauer zur Bewilligung vorzulegen.
  2. Zusätzlich sind Gipsmodelle oder eine Fotodokumentation notwendig bei Kindern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, Erwachsenen und Behandlungen, bei denen aus triftigen medizinischen Gründen die dreijährige Behandlungsdauer überschritten wird.
  3. Weiters ist die Vorlage einer detaillierten Originalrechnung durch den Versicherten mit der Angabe des genauen Behandlungszeitraumes erforderlich.