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Sie wollen eine Ordination eröffnen?

Wenn Sie eine Ordinationsstätte (Begründung einer Niederlassung) eröffnen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitgliedschaft in der Österreichischen Zahnärztekammer: Nur, wenn Sie in die Liste der Österreichischen Zahnärztekammer eingetragen sind, sind Sie berechtigt in Österreich zahnärztlich zu arbeiten.
  • Meldung an die Landeszahnärztekammer OÖ: Bitte geben Sie uns schriftlich vor Eröffnung Ihrer Ordination bekannt, wo Sie sich niederlassen werden und ab wann Sie in dieser Ordination arbeiten werden. Als Service an Ihre Patienten wären auch Angaben über Telefonnummer und Öffnungszeiten hilfreich.
  • Bestehen einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie eine Checkliste für einen guten Start in die Selbständigkeit

 

Für Fragen steht Ihnen das Büro der Kammer gerne zur Verfügung.